Verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, weil der Steuerpflichtige zahlungsunfähig und überschuldet ist und deshalb nicht zahlen kann, kommt regelmäßig nur ein hälftiger Erlass der Säumniszuschläge in Betracht. Die hälftige Reduktion entspricht der gefestigten Rechtsprechung. Ein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.
mehrDer Verkäufer einer Ware ist nachweispflichtig, wenn beim Online-Versand etwas schief läuft und statt des – wie hier – versendeten Laptops nur drei Packungen Mehl im Paket ankommen. Sind seine Schilderungen nachvollziehbar und überzeugend, macht er vor Gericht einen glaubwürdigen Eindruck und wird seine Aussage durch Quittung und Fotos untermauert, ist das Transportunternehmen zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
mehrSeit dem 01.07.2025 gilt die dritte Erhöhungsstufe des Pflegemindestlohns gem. der 6. PflegeArbbV.
mehrWer sich ein Tattoo stechen lässt, muss damit rechnen, dass sich eine Infektion entwickeln kann. Im Falle einer Krankschreibung wegen der Infektion wäre der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnfortzahlung zu verweigern.
mehrWer durch Unwetter- oder Sturmschäden finanzielle Verluste erleidet, kann diese unter Umständen steuerlich geltend machen. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Karger Steuerberatung
Parlerstraße 9
73525 Schwäbisch Gmünd
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